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Seit Jahren schon sind in Deutschland Rauchwarnmelder Pflicht. Das ist auch gut so, denn Rauchwarnmelder können effektiv Leben retten, indem sie bei Bränden vor dem Rauch warnen. Der ist nämlich das eigentlich Gefährliche an einem Wohnungsbrand. Wie funktionieren Rauchwarnmelder, wo muss man sie anbringen und wie ist die Lage rund um die Rauchwarnmelder-Pflicht in Deutschland? Wir geben die Antworten auf diese zentralen Fragen.

Seit den ersten gesetzlichen Initiativen Mitte der 2000er Jahre hat sich die Pflicht zum Rauchwarnmelder in Deutschland nahezu vollständig verbreitet. Eigentlich ist der Rauchwarnmelder Pflicht in ganz Deutschland, nur wenige Bundesländer sind noch dabei, die Pflicht auf den Weg zu bringen, bzw. haben noch bestehende Fristen für die Rauchwarnmelder-Pflicht bei bestehenden Gebäuden. Für Neubauten besteht allerdings in ganz Deutschland Pflicht für Rauchwarnmelder.

Die Bauordnung (DIN 14676) bezieht sich bei der Rauchwarnmelderpflicht insbesondere auf Wohngebäude. Damit sind sowohl Wohnungen, als auch Einfamilienhäuser gemeint. Insgesamt meint DIN 14676 sämtliche Räume, die wohnungsähnlich genutzt werden:

  • Einfamilienhäuser
  • Wohnungen
  • Container-Wohnräume
  • Gartenlauben und -Hütten
  • betriebliche Beherbergung mit bis zu 11 Betten
  • Ferienwohnungen
  • Freizeitunterkünfte
Intern besagt die Rauchwarnmelder-Verordnung, dass Brandmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren angebracht sein müssen. Die Flure sind vor allem dann mit einem Rauchwarnmelder auszustatten, wenn sie Teil des Fluchtweges sind. In Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg und Sachsen gilt die Rauchwarnmelderpflicht für jeden Raum.
Anzubringen ist ein Rauchwarnmelder in der Regel – durch den Besitzer/Vermieter, und zwar mindestens mit einem halben Meter Abstand zur Wand. An Schrägen montieren Sie den Rauchwarnmelder einen halben Meter unterhalb des höchsten Punktes. Achten Sie auch darauf, dass die Funktion des Rauchwarnmelders nicht durch zu viel Zugluft (etwa durch Klimaanlagen oder Luftschächte) beeinträchtigt wird.

Doch es gibt natürlich nicht nur gesetzliche Vorgaben darüber, wo die Rauchwarnmelder Pflicht sind, sondern auch über die technischen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Diese sind nach DIN EN 14604 Folgende:

  • Alarmlautstärke von mindestens 85 dB
  • Rauch muss allseitig eindringen können
  • Einlassöffnungen max. 1,3 mm, um Eindringen von Insekten und Staub vorzubeugen
  • Überprüfung der Funktion muss jederzeit durch Tastendruck möglich sein
  • Warnsignal bei Batterieschwäche, mindestens 30 Tage vor einem nötigen Wechsel
Dass Rauchwarnmelder diese wichtigen – und im Ernstfall auch lebensrettenden – Kriterien erfüllen, kann durch die Kennzeichnung DIN EN 14604 oder auch das VdS-Prüfzeichen erkenntlich gemacht werden. Der VdS, der Verband der Sachversicherer prüft – wie übrigens auch der TÜV – unter anderem Rauchwarnmelder und vergibt entsprechende Siegel vor allem an Geräte, die die Normen mehr als erfüllen, also noch übertreffen. Gerade beim Rauchwarnmelder sollten Sie also nicht an der falschen Stelle sparen, sondern auf Qualität und Prüfsiegel achten.
Denn Rauchwarnmelder retten Leben: Sie stoßen Geräusche von wenigstens 85 dB aus, meist sind dies hochfrequente Piepsgeräusche. Diese dienen dazu, Sie auch aus dem Tiefschlaf zu reißen, wenn Gefahr durch einen Brand besteht, und das muss auch so sein. Statistiken besagen, dass jährlich in Deutschland Hunderte Menschen bei Wohnungsbränden sterben. Hierbei ist aber weniger das Feuer, sondern vielmehr der giftige Rauch die Todesursache. Schon wenige Atemzüge genügen, um eine Ohnmacht hervorzurufen. Im Schlaf fällt Ihnen als Bewohner jedoch weder das Feuer noch der Rauch auf, sodass gerade nachts ein erhöhtes Risiko besteht. Hier haben Sie mit dem Rauchwarnmelder einen zuverlässigen Wecker, der Leben retten kann. Darum ist der Rauchwarnmelder Pflicht.